Montag, 03 MAI 2010 - KATEGORIEN : MARKTINFORMATIONEN
Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: die Tariferhöhung der Kilometergebühren für den Frachtverkehr widerspricht nicht den Gesetzen. Das heisst, sie wird durchgeführt.

2009 hatte das Bundesgericht die 2008 beschlossene Erhöhung der Leistungsgebühren für den Lastwagenverkehr (RPLP) für gesetzwidrig erklärt.
Mit ihrem Sinneswandel hat nun die höchste Schweizer Rechtsinstanz das Tor zu einer höheren Maut für ausländische  Lastwagen aufgestoßen. Auch Schweizer müssen diese erhöhten Gebühren zahlen. Da sie allerdings die RPLP auf ein Konto überweisen, werden sie diese Kostensteigerung erst später empfinden.
Die durch diese Gebührenerhöhung erzielten Mehreinnahmen sollen für Infrastrukturprojekte verwendet werden. Nach Schätzungen handelt es sich um 70 bis 75 Millionen Schweizer Franken jährlich (d.h. rund 50 Millionen Euro).