Donnerstag, 26 AUGUST 2010 - KATEGORIEN : EXPERTENMEINUNG
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist ein wichtiger Faktor im Transportsektor. Aufgrund der beschlossenen neuen Regelungen bringt das Jahr 2010 für den Markt entscheidende Veränderungen.

Aix en Provence, Frankreich, 25.08.2010:
Internationale Transportunternehmen können die gesamte Mehrwertsteuer, die sie im Ausland (EU-Länder) bei Maut und Kraftstoff ausgegeben haben, zurückfordern. Die MwSt.-Sätze der Mitgliedsstaaten bewegen sich zwischen 15 und 25 Prozent. Verschiedene europäische Richtlinien bilden den Rahmen für dieses Verfahren und enthalten präzise Vorgaben für alle Aspekte der Mehrwertsteuer-Rückerstattung (gesetzlicher Rahmen, Berechtigung ...).
 
Das System war stabil bis 2008. Damals hat die Europäische Union eine wichtig Reform der Besteuerung von Dienstleistungen eingeleitet, die innerhalb der Mitgliedsstaaten erbracht werden. Die entsprechenden Texte wurden vom 12.-16. Februar verabschiedet und seit 1. Januar 2010 sind diese neuen Regelungen in Kraft. Es handelt sich dabei um die größte Steuerreform seit 1993, als der Gemeinsame Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Dieses neue System der MwSt.-Besteuerung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen, umgangssprachlich das MwSt.-Paket genannt, hat folgende Ziele:
 
- Änderung des Besteuerungsortes von Dienstleistungen. Ab sofort ist maßgeblich der Ort, an dem die Dienstleistung in Anspruch genommen wird, nicht mehr der Ort, an dem der Dienstleister seinen Geschäftssitz hat;
 
- Reform der MwSt.-Rückerstattungsregeln, 8. Direktive, für Steuerpflichtige der Gemeinschaft, die nicht in dem Mitgliedsland, das die Steuern rückerstattet, ansässig sind.
 
Die Reform der Rückerstattungsregeln sollte vom Ansatz her einige wichtige Vorteile mit sich bringen: Einsatz der Elektronik, weniger Formulare, Einfachheit des Systems, verbesserte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen usw. Das System sollte die Rückerstattung vereinfachen und beschleunigen, vor allem vom papierlosen Datenaustausch hat man sich viel versprochen.
 
Jeder Mitgliedsstaat hat dafür ein elektronisches Portal entwickelt. Die Anträge werden über das Portal des Mitgliedstaates eingereicht, in dem die Betriebstätte ansässig ist (Ursprungsland des Kunden), und können jährlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Letzte Frist für die Einreichung des Antrags beim erstattendenMitgliedsstaat ist jeweils der 30. September des Folgejahres. Innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung des Antrags muss über diesen entschieden sein.
 
 
In der Praxis sieht das allerdings ganz anders aus. Die aktuelle Situation kann man nur als Katastrophe bezeichnen. Sie ist für alle Transportunternehmen äußerst belastend.
Vor allem im Bereich der Technik und der Verwaltung finden sich Bremsklötze an den verschiedensten Stellen. Das Prozedere ist äußerst kompliziert und die Steuerportale von Land zu Land sehr unterschiedlich (schwieriger Zugriff, komplizierter Aufbau, Sprachen usw.). Außerdem ist festzustellen, dass die Umsetzung der Direktive in nationales Recht in allen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Eine zusätzliche Schwierigkeit ist die Codierung der Produkte, die eigentlich vereinheitlicht sein sollte – es aber bei weitem nicht ist. Schließlich lässt die Zuverlässigkeit der vorhandenen Systeme sehr zu wünschen übrig. Bis jetzt ist es im Rahmen des papierlosen Systems kaum oder überhaupt nicht möglich, den Versand oder den Erhalt von Steuerunterlagen der Unternehmen nachzuvollziehen.
Der Prozess der Verwaltung und Bearbeitung ist letztendlich viel komplizierter als zuvor.


Eine schwere Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit von Transportunternehmen

 Die Straßentransportunternehmen leiden unter der großen Verzögerung bei der Rückerstattung. Seit Januar 2010 können viele Anträge gar nicht eingereicht werden, was nicht ohne Folgen für die Liquidität der Unternehmen bleibt. Da der Straßentransportmarkt weiterhin angespannt bleibt, wächst die Beunruhigung über die möglichen Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit. Derzeit geht es um mehr als 100 Millionen Euro, die nicht beantragt werden konnten oder in Bearbeitung sind…
 
Der papierlose Datenaustausch hat außerdem Mehrkosten verursacht: Die Unternehmen müssen in Informatiksysteme und professionelle Scanner investieren, um ihre Dokumente digitalisieren und versenden zu können!
 
Wer deshalb glaubt, die Einreichung eines Antrags auf MwSt.-Rückerstattung sie online ein Kinderspiel, täuscht sich schwer! Auf den ersten Blick könnte der Zugang über das Portal für Transportunternehmen ein Anreiz sein, die Rückforderung der MwSt. wieder selbst zu erledigen. Aber dabei wird übersehen, dass dafür steuerrechtliche Kenntnisse, nicht geringe Ressourcen (Informatik, Personal) und viel Zeit erforderlich sind.
 
Diese Reform trägt also nichts zur Produktivitätssteigerung der Transportunternehmen bei, die Tag für Tag darum kämpfen müssen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Es empfiehlt sich deshalb mehr denn je, auf eine sorgfältige Verwaltung der MwSt.-Rückerstattungen zu setzen. Da das Procedere kompliziert und zeitraubend ist, kann es die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen. Das ist der Grund, warum viele sich dafür entscheiden, dies von Dienstleistern erledigen zu lassen, die darauf spezialisiert sind.
 
Angesichts des Scheiterns und unter dem Druck der Steuerberater haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Abgabefrist für MwSt.-Rückerstattungsanträge, die Ausgaben im Jahr 2009 betreffen, vom 30. September 2010 auf den 31. März 2011 verlängert.
 
Hoffen wir, dass die Systeme im Laufe der Zeit etwas mehr vereinheitlicht werden und die Reform ihr Versprechen einlöst.
 
Libéria JAMAIN
Leiterin des Bereichs „Serviceleistungen für die Firma“ von VIALTIS

 
 
Über Vialtis
VIALTIS ist ein Dienstleistungsunternehmen, dessen Angebot sich speziell an internationale Straßentransportunternehmen richtet. Die Gruppe ist bevorzugter Partner der IRU (International Road transport Union) und verfügt über 10 Niederlassungen in Europa. Mehr als 6000 Kunden in mehr als 40 Ländern vertrauen Vialtis.
Seit 1982 pflegt VIALTIS dauerhafte Geschäftsbeziehungen zu Transportunternehmen der verschiedensten Größen, die Dank der Professionalität, der Erfahrung und der Sachkenntnis von Vialtis erhebliche Einsparungen bei ihren Kosten realisieren können.
Als völlig unabhängiger Experte für Dienstleitungen im Straßenverkehr hat die Gruppe 7 Kompetenzbereiche entwickelt: Kraftstoff, Rückerstattung von Auslandsmehrwertsteuer, Steuernachlässe auf Diesel, Maut und Straßengebühren, Reservation von Fähren- und Zugpassagen, Finanzierung und die RoadPass-Servicecard.
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